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   LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/04   

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LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/04 (https://dejure.org/2006,12050)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.09.2006 - 4 Sa 564/04 (https://dejure.org/2006,12050)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. September 2006 - 4 Sa 564/04 (https://dejure.org/2006,12050)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Tarifvertrag Unternehmensgruppe Dr. Mxxxx, Eingruppierung, mittelbare Diskriminierung, Bewährungsaufstieg

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 612 Abs. 3 BGB a.F., §§ 7, 8 bs. 2 AGG
    Tarifvertrag Unternehmensgruppe Dr. Mxxxx, Eingruppierung, mittelbare Diskriminierung, Bewährungsaufstieg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Höhergruppierung nach einer tariflichen Eingruppierungssystematik für bestimmte Tätigkeitsbereiche nach Ablauf einer bestimmten Beschäftigungsdauer; Höhergruppierungsverlangen unter Berufung auf den allgemeinen Lohngleichheitsgrundsatz; Mittelbare ...

  • Judicialis

    BGB § 612 Abs. 3 a.F.; ; AGG § 7; ; AGG § 8 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 612 Abs. 3 (a.F.); AGG § 7 § 8 Abs. 2
    Keine tarifliche Höhergruppierung aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes bei fehlender Beschäftigung in begünstigter Tätigkeitsgruppe - keine mittelbare Benachteiligung bei Geschlechtsbezug tariflicher Eingruppierungsregelung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96

    Mittelbare Entgeltdiskriminierung in einer Vergütungsordnung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/04
    Da diese Vorschrift jedoch erlassen wurde, um dem europarechtlichen Gleichheitsgebot für Männer und Frauen beim Entgelt zu genügen, gebietet ihre gemeinschaftskonforme Auslegung, sie als Anspruchsgrundlage zu verstehen (BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 264/96 = NZA 1998, 599 ff).

    Stärker von der Regelung nachteilig betroffen ist das Geschlecht, dessen Anteil an der benachteiligten Gruppe größer ist als an der begünstigten (BAG, Urteil vom 10.12.1997, a.a.O.; BAG, Urteil vom 02.12.1992 - 4 AZR 152/92 = NZA 1993, 367 ff; Feldhoff, ZTR 1999, 207, 210).

    Bei der Vergleichsgruppenbildung ist zu beachten, dass dann, wenn bei der Festsetzung des Lohns ein System der beruflichen Einstufung verwendet wird, nur aufgrund einer Betrachtung des Entgeltsystems in seiner Gesamtheit darüber befunden werden kann, ob dieses frauendiskriminierend gestaltet ist (BAG, Urteil vom 10.12.1997, a.a.O.; EuGH, Urteil vom 01.07.1986 - Rs 237/85 = NJW 1987, 1138 ff).

    Das BAG hat diese Annahme seiner Entscheidung vom 10.12.1997 (a.a.O.) zugrunde gelegt, indem es nach den dort maßgeblichen Vergütungsgruppen alle Angestellten mit Fachhochschulabschluss in den Vergleich einbezogen hat.

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/04
    § 612 Abs. 3 Satz 1 BGB a. F. gibt dem diskriminierten Arbeitnehmer einen Anspruch auf diejenige Vergütung, die Arbeitnehmer des anderen Geschlechts erhalten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit erbringen (BAG, Urteil vom 26.01.2005 - 4 AZR 171/03 = NZA 2005, 1059 ff).

    Für die qualitative Wertigkeit einer Arbeit ist u.a. das Maß der erforderlichen Vorkenntnisse und Fähigkeiten nach Art, Vielfalt und Qualität bedeutsam (BAG, Urteil vom 26.01.2005, a.a.O.; BAG, Urteil vom 23.08.1995 - 5 AZR 942/93 = NZA 1996, 579 ff).

  • EuGH, 01.07.1986 - 237/85

    Rummler / Dato-Druck

    Auszug aus LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/04
    Bei der Vergleichsgruppenbildung ist zu beachten, dass dann, wenn bei der Festsetzung des Lohns ein System der beruflichen Einstufung verwendet wird, nur aufgrund einer Betrachtung des Entgeltsystems in seiner Gesamtheit darüber befunden werden kann, ob dieses frauendiskriminierend gestaltet ist (BAG, Urteil vom 10.12.1997, a.a.O.; EuGH, Urteil vom 01.07.1986 - Rs 237/85 = NJW 1987, 1138 ff).
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/04
    Stärker von der Regelung nachteilig betroffen ist das Geschlecht, dessen Anteil an der benachteiligten Gruppe größer ist als an der begünstigten (BAG, Urteil vom 10.12.1997, a.a.O.; BAG, Urteil vom 02.12.1992 - 4 AZR 152/92 = NZA 1993, 367 ff; Feldhoff, ZTR 1999, 207, 210).
  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 942/93

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Lohn

    Auszug aus LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/04
    Für die qualitative Wertigkeit einer Arbeit ist u.a. das Maß der erforderlichen Vorkenntnisse und Fähigkeiten nach Art, Vielfalt und Qualität bedeutsam (BAG, Urteil vom 26.01.2005, a.a.O.; BAG, Urteil vom 23.08.1995 - 5 AZR 942/93 = NZA 1996, 579 ff).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/04
    Es handelt sich um eine sogenannte Eingruppierungsfeststellungsklage, die nach ständiger Rechtsprechung des BAG, der der Kammer folgt, auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und keinen prozessrechtlichen Bedenken begegnet (etwa BAG, Urteil vom 16.04.1997 - 4 AZR 653/95 = AP Nr. 35 zu § 72 ArbGG 1979; BAG, Urteil vom 20.04.1988 - 4 AZR 678/87 = AP Nr. 93 zu § 1 TVG Tarifverträge - Bau).
  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 678/87

    Vorrangige Berücksichtigung der regionalen Lohntabellen gegenüber den

    Auszug aus LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/04
    Es handelt sich um eine sogenannte Eingruppierungsfeststellungsklage, die nach ständiger Rechtsprechung des BAG, der der Kammer folgt, auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und keinen prozessrechtlichen Bedenken begegnet (etwa BAG, Urteil vom 16.04.1997 - 4 AZR 653/95 = AP Nr. 35 zu § 72 ArbGG 1979; BAG, Urteil vom 20.04.1988 - 4 AZR 678/87 = AP Nr. 93 zu § 1 TVG Tarifverträge - Bau).
  • LAG Hamburg, 20.11.2008 - 7 Sa 41/08
    Zu vergleichen ist die Gruppe derjenigen, die durch Verwendung der überprüften Vorschrift belastet wird, mit der Gruppe derer, die durch Verwendung der überprüften Vorschrift begünstigt bzw. nicht belastet wird (vgl. Bauer/Göpfert/Krieger, a.a.O., § 3 Rn. 24; BAG, Urteil vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 -NZA 1998, 599 [BAG 10.12.1997 - 4 AZR 264/96] ; LAG Hamm, Urteil vom 1. September 2006 - 4 Sa 564/04 -NZA-RR 2007, 81).

    Stärker von der Regelung nachteilig betroffen ist das Geschlecht, dessen Anteil an der benachteiligten Gruppe größer ist als an der begünstigten (vgl. BAG, Urteil vom 8. Juni 2005 - 4 AZR 412/04 -NZA 2006, 611 [BAG 08.06.2005 - 4 AZR 412/04] ; BAG Urteil vom 10. Dezember 1997, a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 1. September 2006, a.a.O.; Bauer/Göpfert/Krieger, a.a.O. § 3 Rn. 25 m.w.N.).

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